Mit Beschluss vom 7. Mai 2019 hat der Stadtrat die städtischen Gebühren angepasst.
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Tiefes Einkommen schlägt sich auf die Lebensqualität nieder, besonders in der Pandemie. - Keystone
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 Die Anpassungen treten auf den 1. Juli 2019 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss mitsamt dem Gebührentarif liegt während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Stadtkanzlei, Gotthardweg 1, zur Einsicht auf.

 

 

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