Wie die Gemeinde Zollikofen mitteilt, werden die Strassenanstösser aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher am Wegrand zurückzuschneiden.
Zollikofen
Gemeindeverwaltung Zollikofen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden gebeten, die Bestimmungen diesbezüglich zu beachten.

Bäume, Hecken, Sträucher und so weiter, die zu nahe an Strassen stehen, die in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, die Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder die Übersicht bei Strassenverzweigungen einschränken, gefährden die Verkehrsteilnehmenden.

Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten plötzlich die Strasse betreten.

Die Vorschriften tragen zur Verkehrssicherheit bei

Zudem werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder sogar verunmöglicht. Zur Verhinderung dieser Gefährdungen gelten mehrere Vorschriften.

Bäume, Hecken, Sträucher und Ähnliches müssen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,5 Meter Höhe hineinragen. Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,5 Meter freizuhalten.

Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden. Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

Der Rückschnitt der Bepflanzung ist laufend auszuführen

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle.

Nötige Rückschneidearbeiten gemäss Lichtraumprofil sind laufend während des Jahres auszuführen.

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