Auch Vereine dürfen die Halle wieder nutzen – aber nur, wenn ein Schutzkonzept des Verbands vorliegt.
Zuzwil
Die Turnhalle in Zuzwil darf wieder genutzt werden. (Symbolbild)
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Seit Montag darf die Turnhalle in Zuzwil wieder von Sportlerinnen und Sportlern genutzt werden. Wie die Gemeinde mitteilt, wird die Halle unter den geltenden Vorgaben des Bundes geöffnet.

Es besteht nur dann ein Anrecht auf die Nutzung der Halle, wenn der jeweilige übergeordnete Verband des Vereins ein genehmigtes Schutzkonzept erstellt hat.

Garderoben und Duschen sind geschlossen

Der Verband muss dieses vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Bundesamt für Sport (BASPO) genehmigen lassen. Alle plausibilisierten Konzepte werden auf der Webseite von Swiss Olympic veröffentlicht.

Weiter hat der Gemeinderat selbst ein Schutzkonzept für die Turnhalle erstellt. So können Garderoben und Duschen vorerst nicht genutzt werden. Die Nutzung der Toiletten ist gewährleistet.

Einhaltung der Schutzmassnahmen

«Jeder Verein ist in der Pflicht, dass die vorgegebenen Schutzmassnahmen des Verbandes, diejenigen der Gemeinde sowie diejenigen des Vereins eingehalten werden», schreibt die Gemeinde. Die Verantwortung dafür tragen die Trainerinnen und Trainer und die Sportlerinnen und Sportler.

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