Vereine mit mindestens 15 Aktivmitgliedern können bei der Gemeinde Münchenbuchsee eine Finanzhilfe beantragen. Die Frist läuft bis zum 30. April 2025.
Die Gemeindeverwaltung von Münchenbuchsee an der Bernstrasse 8.
Die Gemeindeverwaltung von Münchenbuchsee an der Bernstrasse 8. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Wie die Gemeinde Münchenbuchsee mitteilt, können Vereine, die mindestens 15 Aktivmitglieder zählen, ihren Sitz in Münchenbuchsee haben und Mitglied des Komitees der Dorfvereine sind, ein Gesuch für die wiederkehrende Finanzhilfe an Vereine für die Jahre 2025/2026 stellen.

Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch inklusive Beilagen ist bis spätestens 30. April 2025 entweder per Post an die Gemeindeverwaltung Münchenbuchsee, Ressort Kultur-Freizeit-Sport (massgeblich ist das Datum des Poststempels), oder per E-Mail einzureichen.

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