

Münchenbuchsee senkt die Abfallgebühren

Die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee hat das Abfallreglement sowie den zugehörigen Gebührenrahmen revidiert und eine neue Abfallverordnung erarbeitet.
Durch das Inkrafttreten der beiden Erlasse, am 1. Januar 2022 werden die Grundgebühren erfreulicherweise künftig für alle um etwa ein Viertel tiefer ausfallen als bisher. Das bewährte Angebot des Abfallentsorgungswesens bleibt dennoch im Wesentlichen unverändert. So wird beispielsweise die Grünabfuhr weiterhin über die Grundgebühr finanziert und der Kehricht zweimal wöchentlich abgeführt.
Die Preise für die Gebührenmarken der Kehrichtsäcke sowie die der Containermarken werden nicht erhöht. Ab Januar 2022 können zudem Marken für 240 Liter Container (Einzelleerungen und Jahresmarken) bezogen werden.
Kostenmodell für den Häckseldienst
Neu wird für den Häckseldienst ein Kostenmodell eingeführt. Grüngut bis zu zwei Kubikmeter wird weiterhin kostenlos gehäckselt und der darüberliegende Aufwand durch die Firma Schwendimann AG verrechnet. Bei der Sammelstelle «brings» wird für die kostenfreie Sperrgutabgabe eine Limite von 300 Franken pro Haushalt eigeführt.
Dieser Freibetrag entspricht heute den Entsorgungskosten von 750 Kilogramm brennbaren Grobsperrgut (oder in etwa denen einer Einbauküche, einem Klavier und mehrere Autopneus zusammen).
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die kostenfreie Sperrgutabgabe immer noch eine Besonderheit, erhält durch die Limite jedoch eine umweltgerechte Verursacherkomponente und kann nicht mehr von einzelnen Grosslieferanten zur Gratisentsorgung ausgenutzt werden.