

Münchenbuchsee: Ortsplanungsrevision beim Kanton eingereicht

Wie die Gemeinde Münchenbuchsee berichtet, haben die Stimmberechtigten am 25. September 2022 die Ortsplanungsrevision 2017+ (OPR17+) angenommen.
Damit sind die Leitplanken für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen und ein ressourcenschonendes Wachstum gesetzt.
Die definitive Genehmigung der OPR17+ wird vom Kanton erteilt.
Gemäss Vorprüfung durch den Kanton ist das Dossier OPR17+ genehmigungsfähig.
Neues Baureglement und neue Zonenpläne erst ab der kantonalen Genehmigung gültig
Die neuen Nutzungsordnungen haben bereits seit dem ersten Auflagetag der OPR im Herbst 2020 eine Vorwirkung.
Erst ab dem Zeitpunkt der kantonalen Genehmigung treten das neue Baureglement sowie die neuen Zonenpläne alleinig in Kraft.
Sie lösen dann die alten ab.
Grundeigentümer, welche die zusätzlichen Spielräume und Bestimmungen gemäss neuer baurechtlicher Grundordnung nutzen wollen, müssen grundsätzlich bis zum Vorliegen der Genehmigung durch den Kanton warten.
Die Genehmigung kann sich mehrere Monate hinausziehen
Wie lange es bis zur Genehmigung dauern wird, ist zurzeit nicht bekannt – es wird aber sicher etliche Monate dauern, unter anderem weil der Kanton die noch aufrecht erhaltenen Einsprachepunkte überprüfen und beurteilen muss.
Die Gemeinde wird die Bevölkerung zu gegebener Zeit über die Genehmigung und Inkraftsetzung der OPR informieren.
Weitere Informationen zur Ortsplanungsrevision 2017+ sind auf der Gemeindewebseite zu finden.