Am 27. September entscheidet die Utzenstorfer Bevölkerung über den Erwerb eines Landstücks von rund 8'600 m2.
Utzenstorf
Gemeinde Utzenstorf. - Community
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Bereits in den frühen 1960er-Jahren sicherte sich die Gemeinde Utzenstorf das Grundstück im Halte von rund 8’600m2, das direkt an die heutigen Schul-, Sport- und Mehrzweckanlagen angrenzt. Das Grundstück wurde in der Folge mit einer Zone für öffentliche Nutzung belegt (ZöN) und blieb in Privat-Besitz.

Es wurde aber ein Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde vereinbart, damals für Fr. 30.– / m2. Indexiert auf heute würde das einem Preis von über Fr. 120.–/m2 entsprechen.

Die heutigen Eigentümer wollen nun dieses Grundstück verkaufen. Die Gemeinde muss daher über ihr Vorkaufsrecht entscheiden.

Kein überrissener Preis

Der hart verhandelte Preis ist Fr. 60.– / m2 oder rund 0.53 Mio. für die rund 8'600 m2. Das ist sicher kein überrissener Preis für eine ZöN an dieser zentralen Lage.

Kauft die Gemeinde das Land nicht, fällt es nach den Bestimmungen des heutigen Raumplanungsgesetzes in die Landwirtschaftszone zurück. Damit wäre es einer künftigen Nutzung – unabhängig vom öffentlichen Interesse der Gemeinde – langfristig entzogen.

Es gibt kein Projekt für ein neues Schulhaus auf diesem Grundstück. Im Gegenteil: Der Gemeinderat Utzenstorf hat unter Mitwirkung der Ortsparteien Anfang 2020 eine Arbeitsgruppe für die Schulraumplanung eingesetzt, um alle Optionen für den künftigen Schulraumbedarf im bestehenden Perimeter zu prüfen.

Die Verwendung dieses Landes

Dabei sind auch die schul-betrieblichen Abläufe zu berücksichtigen. Es ist fraglich, ob ein neues Schulhaus, das nicht in die heutigen Anlagen integriert ist, überhaupt Sinn machen würde. Die Arbeitsgruppe hat trotz Covid-19 ihre Arbeit aufgenommen. Erste Ergebnisse werden gegen Ende 2020 erwartet.

Die Utzenstorfer Bevölkerung entscheidet somit über eine strategische Land-Reserve für künftige Generationen, welche dieses Grundstück z.B. auch gegen Flächen in anderer Lage des Dorfes abtauschen könnte. Aber nicht nur: Sollen die bestehenden Schul-, Sport- und Mehrzweckanlagen im bestehenden Perimeter mittelfristig maximal erweitert und genutzt werden, könnten sich auch nachbarschafts-rechtliche Aspekte ergeben, wenn das angrenzende Land nicht der Gemeinde gehört.

Kauft die Gemeinde das Grundstück, wird es weiterhin zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet, bis bei neuen Sachlagen der Souverän über die Verwendung dieses Landes entscheiden wird.

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