

Thun: Öffentliche Mitwirkung zur Arealentwicklung Bostudenzelg

In der Bostudenzelg im südöstlichen Teil des Neufeldquartiers befindet sich eine der letzten zusammenhängenden unbebauten Bauzonen der Stadt Thun. Das Areal an der Bubenberg, beziehungsweise Bläuerstrasse umfasst circa 45'000 Quadratmeter und ist etwa zur Hälfte in städtischem Eigentum und zur Hälfte im Eigentum der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Frutiger AG.
Gemeinsam plant die Eigentümerschaft ein attraktives, nachhaltiges und zukunftsgerichtetes Wohnprojekt mit einem vielfältigen Nutzungsmix und einer optimalen gesellschaftlichen Durchmischung. Damit kann die Stadt dringend benötigten Wohnraum für Familien schaffen und die Ziele aus dem Stadtentwicklungskonzept 2035 und der Wohnstrategie 2030 weiter umsetzen.
Das Projekt weist eine hohe städtebauliche Qualität im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen auf und legt grossen Wert auf die sorgfältige Einbettung ins Quartier. Für das Vorhaben bedarf es einer neuen Überbauungsordnung (UeO). Zu dieser kann sich die Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vom 19. August bis 19. September 2022 äussern.
Die umfassende Information der Quartierbevölkerung ist der Eigentümerschaft ein grosses Anliegen. Deshalb findet am Donnerstag, 25. August 2022, eine Informationsveranstaltung statt.
Öffentlich zugänglicher Park als Mehrwert für alle
Die Grundlage für die neue planungsrechtliche Sicherung des Projektes («UeO at Bläuerstrasse») bildet das Richtprojekt. Dieses stellt eine Weiterentwicklung des Siegerprojekts «Freiraum» aus dem Ideenwettbewerb (SIA 142) von 2019 dar.
Im Projekt wird nebst der Eingliederung ins Quartier auch der Nachhaltigkeit, sozialräumlichen Aspekten, zukunftsgerichteter und umweltfreundlicher Mobilität sowie den Frei- und Grünräumen hohe Beachtung geschenkt. Das neue Wohnquartier zeichnet sich durch eine öffentlich zugängliche Allmend aus.
Der Erschliessungsring, der die Allmend umgibt, ist vom motorisierten Verkehr befreit. Der grosszügige Park schafft einen Mehrwert für die umliegenden Quartiere. Er hat das Potenzial, sich mit der Siedlungsentwicklung zu verändern und über partizipative Prozesse eine hohe Identifikation in der Bevölkerung zu erreichen.
Grosser Spielraum für verschiedene Wohn- und Lebensformen
Als Hauptnutzung steht ein vielfältiges und gesellschaftlich durchmischtes Wohnen im Vordergrund. Weitere mögliche Nutzungen sind ein Kindergarten/eine Kindertagesstätte, ein Alterswohn- und Pflegeheim oder öffentliche Nutzungen wie etwa ein Quartiertreffpunkt.
Zudem sind auch Flächen für Gastgewerbe, Dienstleistung und Verkauf sowie stilles Gewerbevorgesehen, die das Quartier weiter beleben und aufwerten. Die Baubereiche bieten einen grossen Spielraum für verschiedene Wohn- und Lebensformen. So eignet sich das Areal beispielsweise auch für die Ansiedlung von gemeinnützigem Wohnungsbau.
Auf städtischem Land soll der Anteil gemeinnütziger Wohnungen rund 75 Prozent betragen. Das Richtprojekt und die Überbauungsordnung sehen vor, die Gebäude ringförmig um den Park anzuordnen. Jene im Übergang zum umliegenden Quartier bleiben fünf- bis sechsgeschossig. Die Eingänge über die Quartierplätze zum Areal werden durch acht- bis neunstöckige Eckbauten markiert.
Die maximal zulässige Höhe der Gebäude in der Mitte des Areals ist auf zehn Geschosse beschränkt. Der motorisierte Individualverkehr wird von der Bubenbergstrasse in unterirdische Parkierungsanlagen geführt. Mit der neuen UeO wurde auch ein Betriebskonzept Mobilität erstellt mit Lösungsansätzen zur Verminderung des Verkehrsaufkommens.
Etappierte Entwicklung vorgesehen
Die neue «UeO at Bläuerstrasse» schafft die Voraussetzungen, um die Arealerschliessung, die Baubereiche sowie deren etappierte Entwicklung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Grundeigentümerschaften zu regeln und gleichzeitig eine hohe Bau- und Aussenraumqualität sicherzustellen.
Nach der Mitwirkung wird das Planungsamt die Eingaben auswerten und in die neue UeO einarbeiten, die anschliessend dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht wird. Anschliessend erfolgt die öffentliche Planauflage. Nach dem Plangenehmigungsverfahren sind für den städtischen Teil die Baurechtvergabe und die Durchführung von Architekturwettbewerben vorgesehen.
Die BPK und die Frutiger AG werden auf Basis des Richtprojekts mit demselben Planungsteam unter Begleitung eines Jury-Ausschusses und eines Gremiums der Stadt Thun im Workshopverfahren ein Projekt entwickeln und damit die unterschiedlichen Qualitätsanforderungen sicherstellen.
Danach erfolgt das Baubewilligungsverfahren. Parallel dazu werden die Konzepte zu Mobilität, Nachhaltigkeit und Nutzung konkretisiert, die Etappierung geprüft und die Infrastrukturplanung zwischen der Eigentümerschaft geregelt.