Thun kämpft für das Bürohochhaus der Ruag

Die Stadtregierung wehrt sich mit einer Beschwerde gegen einen negativen Entscheid des Kantons.
Das bernische Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) kam bei der Teilüberbauungsordnung Baufeld B3 zum Schluss, dass das Bürohhochhaus nicht genehmigungsfähig ist. Gegen diesen Entscheid hat der Thuner Gemeinderat Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion eingereicht, wie er am Dienstag mitteilte.
Für den Entwicklungsschwerpunkt Thun Nord sei der Entscheid des AGR ein herber Rückschlag, schreibt die Thuner Stadtregierung. Die Arealentwicklung werde nach einem bereits langen Prozess um weitere Jahre verzögert; im schlimmsten Fall müsse er neu gestartet werden.
Vom Entscheid nicht betroffen ist das Baufeld B5. Hier ist der Neubau der Empa geplant.