

Thun überarbeitet ihre Ortsplanungsrevision

Im November 2020 hat die Stadt Thun dem Kanton Bern die Unterlagen der Ortsplanungsrevision (OPR) zur Vorprüfung eingereicht. Diese findet wie geplant in einem zweistufigen Verfahren statt.
Nach einer ersten Prüfung durch das Amt für Gemeinden- und Raumordnung und die kantonalen Fachstellen erhielt die Stadt Thun im Frühling 2021 eine erste Rückmeldung. Diese fiel grundsätzlich positiv aus, es bedurfte jedoch einer Überarbeitung der Dokumente.
Zentrale Elemente grossmehrheitlich unbestritten
Die erste Rückmeldung des Kantons im Rahmen des zweistufigen Vorprüfungsverfahrens zeigt, dass die zentralen Elemente der OPR – wie die Förderung einer qualitätsvollen Innenentwicklung und die Schaffung von zusätzlichen baulichen Möglichkeiten in den Regelbauzonen – grossmehrheitlich unbestritten sind.
Keine oder nur wenige Genehmigungsvorbehalte äusserte der Kanton auch zu den Anpassungen, welche die Stadt basierend auf den Mitwirkungseingaben vorgenommen hatte.
Nach Überarbeitungen reichte die Stadt die Unterlagen im August ein
Der Überarbeitungsbedarf umfasste insbesondere diverse technische und darstellerische Anpassungen sowie Änderungen an verschiedenen Berichten, wie zum Beispiel zur Umsetzung der Gefahrenkarte oder der Festlegung der Breiten der Gewässerräume in der OPR.
Die notwendigen, relativ zeitaufwändigen Überarbeitungen nahm die Stadt vor und reichte die Unterlagen im August dem Kanton zur abschliessenden Vorprüfung ein. Die Stadt ist überzeugt, dass im Rahmen der Überarbeitung den Vorbehalten Rechnung getragen werden konnte und die Unterlagen nun genehmigungsfähig sind.
Verabschiedung neues Baureglement durch Stadtrat 2022
Der Vorprüfungsbericht des Kantons wird voraussichtlich im November 2021 vorliegen. Nach einer abschliessenden Überarbeitung der Unterlagen werden diese voraussichtlich im ersten Quartal 2022 öffentlich aufgelegt. Die Verabschiedung des neuen Baureglements und des neuen Zonenplans durch den Stadtrat erfolgt voraussichtlich im vierten Quartal 2022.
Dies ist jedoch abhängig von der Anzahl der eingehenden Einsprachen, dem damit verbundenen Zeitbedarf für die Durchführung von Einspracheverhandlungen und dem anschliessenden politischen Prozess. Danach erfolgt, abhängig von einem allfälligen Referendum, die Inkraftsetzung. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden.