

Massnahmenpaket zur Unterstützung der Thuner Wirtschaft

Die Corona-Pandemie hat weitreichende Konsequenzen für die Wirtschaft. Die Herausforderungen sind immens. Bund und Kanton haben letzte Woche bereits weitgehende wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen angekündigt. «In der aktuellen Lage sind Massnahmen auf allen drei Staatsebenen nötig.
Der Gemeinderat will die lokale Wirtschaft zusätzlich zu den Massnahmen des Bundes und des Kantons unterstützen. Es muss mit allen Mitteln versucht werden, die Thuner Unternehmen in ihrer Existenz zu sichern und die Arbeitsplätze zu erhalten», hält Stadtpräsident Raphael Lanz fest.
Massnahmenpaket verabschiedet
Der Gemeinderat hat deshalb an seiner heutigen Sitzung ein Massnahmenpaket verabschiedet, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. Im Zentrum der Massnahmen stehen die finanzielle Sicherung der Unternehmen, der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen.
Zentrale Massnahme des Unterstützungspaketes ist ein Solidaritätsfonds zugunsten der Thuner Wirtschaft in der Höhe von 2 Millionen Franken. Dieser Fonds bezweckt, wirtschaftliche Härtefälle aufgrund der Corona-Pandemie zu mildern und damit dazu beizutragen, dass grundsätzlich überlebensfähige Gewerbebetriebe und Kleinunternehmen erhalten bleiben und weiterfunktionieren können.
Subsidiär zu Leistungen von Bund und Kanton
Auszahlungen sind subsidiär zu den Leistungen des Kantons und des Bundes. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die kurzfristige Liquidität der Unternehmen über die Unterstützung des Bundes über die Banken gewährleistet werden muss.
Eine Auszahlung von städtischen Leistungen kommt erst infrage, wenn die übergeordneten Hilfsangebote ausgeschöpft sind. Auszahlungen können dann erfolgen, wenn trotz Ausschöpfung der übergeordneten Hilfsangebote das Unternehmen nicht weitergeführt werden kann und die Auszahlung von Unterstützungsleistungen die längerfristige Weiterführung der Unternehmung als aussichtsreich erscheinen lässt.
Eine Auszahlung von Unterstützungsleistungen ist ausgeschlossen, wenn die Zahlungsfähigkeit bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie eingeschränkt war. Die einzelnen Unterstützungsbeiträge sind auf 50’000 Franken limitiert.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht und Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Die Einzelheiten der Unterstützung und die Voraussetzungen für die Auszahlungen werden in den nächsten Tagen ausgearbeitet.
Mietzinse werden gestundet
Die zuständigen städtischen Stellen stunden zudem auf Gesuch hin gewerbliche Miet-, Pacht- und Baurechtszinse für vorerst maximal drei Monate, wenn Mieterinnen, Pächter oder Baurechtsnehmerinnen aufgrund der Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Der Gemeinderat legt zu einem späteren Zeitpunkt durch Beschluss fest, ob und allenfalls in welcher Frist die gestundeten Zinsen zu bezahlen sind.
Auch Gebühren- bzw. Abgabeforderungen der Stadt Thun gegenüber dem städtischen Gewerbe sollen unter den gleichen Voraussetzungen gestundet werden können. Schliesslich ist die Stadtverwaltung angewiesen worden, offene Rechnungen von Lieferanten so rasch als möglich und auch vor Ablauf vereinbarter Zahlungsfristen zu bezahlen.
Unter Einbezug der Wirtschaftsverbände erarbeitet
Das städtische Massnahmenpaket wurde unter Einbezug der Thuner Wirtschaftsverbände erarbeitet. Es wird auf die vom Bund und Kanton beschlossenen oder in Aussicht gestellten Massnahmen abgestimmt.
Der für den Solidaritätsfonds erforderliche Rahmenkredit fällt mit 2 Millionen Franken in die Zuständigkeit des Stadtrates. Der Kredit soll dem Parlament an seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung unterbreitet werden.
Diese wird voraussichtlich am 7. Mai 2020 stattfinden. Über die tatsächliche Durchführung dieser Sitzung wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der aktuellen Lage entschieden werden müssen.