Die stark sanierungsbedürftigen Bauten an der Bubenberg- und von May-Strasse im Bostudenquartier sollen durch eine neue Wohnüberbauung ersetzt werden.
Bubenberg von May Strasse
Siedlung Bubenberg und von May Strasse - Modellbild - Stadt Thun
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Das Planungsgebiet «Bubenbergstrasse und von May-Strasse» im Bostudenquartier umfasst eine Gesamtfläche von rund 8'900 m² und ist im Eigentum der Pensionskasse Previs Vorsorge. Die bestehenden drei Gebäudekomplexe aus den 1980-er Jahren mit insgesamt 72 Wohnungen sind in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und entsprechen heutigen Anforderungen in vielerlei Hinsicht nicht mehr.

Daher besteht seitens der Eigentümerschaft Handlungsbedarf. Gemeinsam mit der Stadt Thun wurden im Rahmen eines Gutachterverfahrens die Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung des Areals evaluiert.

Sanierung ist auch aus energetischen Gründen keine Option

Im Laufe der Studien zeigte sich, dass ein Erhalt der bestehenden Substanz aus energetischökologischen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen keine Option ist. In der Folge wurden unterschiedliche Varianten einer Neuüberbauung studiert.

Das daraus resultierende Richtkonzept ist das Ergebnis eines sorgfältigen und umfassenden Entwurfsprozesses. Vorgesehen ist eine städtebaulich verträgliche Wohnüberbauung, die eine hohe Qualität der Bau- und Aussenraumgestaltung aufweist, sich überzeugend ins Quartier eingliedert, eine Entwicklung nach innen ermöglicht und die Bedürfnisse an die Nachhaltigkeit erfüllt.

Für das Projekt bedarf es neuer Zonenvorschriften für eine Zone mit Planungspflicht (ZPP). Die ZPP ermöglicht den Bau von drei längsgerichteten, jeweils parallel zu den umgebenden Strassen verlaufenden Gebäudekörpern, mit einem dazwischenliegenden grosszügigen Aussenraum.

Die Unterlagen für die Zonenplanänderung liegen bis Ende Januar 2020 zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Zonenplanänderung mit neuer Zone mit Planungspflicht (ZPP)

Mit dem Stadtentwicklungskonzept Thun STEK 2035 und der aktuellen Ortsplanungsrevision ist der Zeitpunkt für eine Nutzungsplanänderung im Zusammenhang mit der Arealentwicklung gegeben. Die neue Wohnüberbauung ermöglicht eine qualitativ hochwertige und quartierverträgliche Entwicklung und leistet damit einen Beitrag zur Erreichung der Ziele gemäss Strategie Innenentwicklung aus dem STEK.

Im bestehenden Zonenplan ist das Areal bisher der «UeO Bohnstaudenzelg mit Sonderbauvorschriften und Teilzonenplan» zugewiesen. Diese Überbauungsordnung wird im Perimeter der neuen ZPP aufgehoben.

An ihrer Stelle werden neue Vorschriften erlassen, die eine zeitgemässe Neuüberbauung und eine Verbesserung der Arealerschliessung und -anbindung bezwecken.

Architekturwettbewerb erfolgt im Jahr 2020 bzw. 2021

Nach der Mitwirkung und der Auswertung der Eingaben werden die Unterlagen dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht, bevor die öffentliche Auflage erfolgt. Mit der Genehmigung der ZPP ist frühestens im Winter 2020/2021 zu rechnen.

Wie die zukünftige Überbauung genau aussehen soll, wird anschliessend im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelt. Mit einem Baustart ist nicht vor 2023/2024 zu rechnen.

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