Die aktuelle Nutzung der Konzepthalle 6 entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Stadt Thun als Vermieterin versuchte in den letzten Monaten vergeblich, eine Lösung mit der Mieterin zu finden.
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Der Nationalrat hat mit der Beratung der Bundes-Kulturbotschaft für die Jahre 2025 bis 2028 begonnen. (Symbolbild) - zVg
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Seit 2001 steht die denkmalgeschützte Halle 6, eine ehemalige Produktionshalle der Schweizerischen Metallwerke Selve & Co. AG, im Eigentum der Stadt Thun. Die Halle wurde ab 2003 durch Coop als Verkaufs- und Lagerfläche betrieben.

Die dafür notwendigen Um- und Anbauten wie Heizung und Glasanbau, wurden durch Coop durchgeführt. Im Jahr 2009 wurde der heutige Mietvertrag mit daskonzept AG abgeschlossen, die einen entsprechenden Wettbewerb für die Nutzung der Halle 6 gewonnen hatte.

Das Gebäude unterliegt einer Überbauungsordnung, zuletzt im Jahr 2012 geringfügig angepasst, die folgende Nutzung vorsieht: «Ausstellungs-, Kultur, Ausbildungs- und Gastgewerbenutzung sowie die dazugehörende Büronutzung.» Der Mietvertrag zwischen der Stadt Thun und daskonzept AG sieht eine Nutzung in diesem Sinne vor.

Die Stadt Thun weist die pauschalen Vorwürfe in der heute publizierten Medienmitteilung «Das Kreativ Hub Konzepthalle 6 muss schliessen» von daskonzept entschieden von sich.

Veränderte Nutzung ohne Zustimmung der Stadt

Im Verlauf der letzten Jahre hat daskonzept AG Teilflächen der Halle 6 als Coworking Space sowie Büroarbeitsplätze vermarktet und vermietet. Dies passierte ohne die dafür nötige Zustimmung der Vermieterin.

Da die Stadt Thun jedoch die Konzepthalle 6 als etabliertes Zentrum für Design, Kultur und Gastronomie mit nationaler Ausstrahlung schätzt, war und ist ihr daran gelegen, eine gute, rechtskonforme Lösung zu finden. So schlug das Amt für Stadtliegenschaften der Mieterin zum Beispiel eine Anpassung der Überbauungsordnung vor und liess eine Machbarkeitsstudie, zu Lasten der Stadt Thun, zur Umnutzung in Büroflächen erstellen.

daskonzept AG war aber letztlich nicht bereit, das entsprechende Baugesuch einzureichen und die Kosten für eine Umnutzung zu übernehmen. Im Dezember 2017 verlangte die Stadt Thun die Einhaltung der vertraglichen Situation, woraufhin die Mieterin nicht reagierte und die Untervermietung weiterführte.

Baupolizeiverfahren aufgrund Anzeige eines Dritten

Aufgrund einer Anzeige eines Dritten eröffnete der Regierungsstatthalter im Januar 2018 ein Baupolizeiverfahren. Am 6. September 2019 verfügte er, dass daskonzept AG in der Halle 6, der Überbauungsordnung entsprechend, maximal vier Büroarbeitsplätze für ihr eigenes Personal für Ausstellung-, Kultur-, Ausbildungs- und Gastgewerbebetrieb nutzen darf.

Die übrigen, nicht bewilligten Arbeitsplätze seien innert 30 Tagen zu räumen. Er hält fest, dass die heutige Nutzung als Büroraum weder baubewilligt ist, noch den planerischen Grundsätzen entspricht.

Auch die Heizung entspricht gemäss Verfügung mit ihren 400 kW Leistung statt den erlaubten 187 kW nicht den Vorgaben und sei zu drosseln oder zu ersetzen. Eine Heizung für den Glasanbau war nie bewilligt worden.

Dieser kann somit nur saisonal genutzt werden.

Stadt Thun ist weiterhin gesprächsbereit

Die Stadt Thun ist weiterhin gesprächsbereit und interessiert an einer guten Lösung mit daskonzept AG. Eine entsprechende Einladung vom 27. August 2019 zum Gespräch blieb bis heute unbeantwortet.

Bei Bedarf unterstützt die Stadt Thun die Untermieterinnen und Untermieter, die vom Entscheid des Regierungsstatthalters betroffen sind und die Arbeitsplätze kurzfristig räumen müssen, bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten.

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