

Abrechnung unter türkischen Geschäftskonkurrenten

Den Messerangriff führte der Restaurantbesitzer aus, angefeuert von seinem Vater. Der Bruder hielt das Opfer fest. Dieses erlitt mehrere Stichwunden, die zwar nicht lebensgefährlich waren. Dies war allerdings nur dem Zufall geschuldet, denn in dem dynamischen Kampfgeschehen habe der Messerstecher unmöglich zielgerichtet zustechen können, geht aus der Anklageschrift hervor.
Bei dem Geschäftskonkurrenten handelte es sich um einen ehemaligen Mitarbeitenden des Restaurantbesitzers. Die beiden waren ehemals befreundet, zerstritten sich aber später. Der ehemalige Mitarbeiter beabsichtigte, in unmittelbarer Nähe des türkischen Restaurants einen Gastrobetrieb mit sehr ähnlichem Angebot zu betreiben.
Der Restaurantbesitzer sah Anfang Januar 2019, wie der ehemalige Mitarbeiter zu seinem Geschäftslokal fuhr. Er behändigte laut Anklage einen scharfen Gegenstand, wahrscheinlich ein Messer, informierte seinen Bruder und begab sich zum Konkurrenten.
Dort kam es schliesslich zum Streit. Nacheinander stiessen auch der Vater, das Oberhaupt der traditionellen Familie, und der Bruder des Restaurantsbesitzers dazu. Als das Opfer versuchte, zu seinem Auto zu gehen und loszufahren, kam es zum Angriff.
Laut Anklage soll der Vater spätestens nach dem zweiten Messerstich seinen Söhnen befohlen haben, das Opfer zu töten, im Wissen, dass ihm die Söhne gehorchen würden. Als das Opfer zu schreien begann, entfernten sich die Angreifer und liessen den verletzten Mann zurück. Dieser stieg aus dem Auto, ging ein paar Schritte und stürzte zu Boden.
Die Gerichtsverhandlung findet unter den notwendigen Vorkehrungen zur Eindämmung des Coronavirus statt. Das Urteil wird voraussichtlich am 1. Mai eröffnet.