Per 1. Januar 2021 stellt die Stadt Thun Eltern einkommensabhängige Betreuungsgutscheine aus, die den Besuch einer Kita oder Tagesfamilie vergünstigen.
Kind Kita
Ein Kind spielt in einer Kita mit Bauklötzen. - Keystone
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Die bestmögliche Förderung aller Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind der Stadt Thun ein grosses Anliegen. Mit Betreuungsgutscheinen unterstützt die Stadt Familien per 1. Januar 2021 zusätzlich. Je nach Einkommen, Vermögen, Familiengrösse und Arbeitspensum erhalten Eltern eine Gutschrift, die sie bei einer zugelassenen Kita oder Tagesfamilie im Kanton Bern einlösen können.

«Mit dem neuen Gutscheinsystem können wir mehr Familien in der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen und für mehr Chancengleichheit sorgen. Zuvor waren die subventionierten Kitaplätze limitiert», sagt Gemeinderat Roman Gimmel. Der Kanton Bern finanziert die Betreuungsgutscheine über den sogenannten Lastenausgleich mit.

Voraussetzungen für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen

Die Stadt Thun führt das System ohne Limitierung der Gutscheine ein. Es gelten folgende Bedingungen für Eltern:

– Der Wohnsitz ist in der Stadt Thun.

– Familie und Beruf können nicht vereinbart werden, weil die Eltern arbeiten, eine Stelle suchen, einer berufsorientierten Aus- oder Weiterbildung nachgehen, an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Bei Alleinerziehenden muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen. Eltern, die nicht oder weniger erwerbstätig sind, erhalten einen Betreuungsgutschein, wenn die familienexterne Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des Kindes im Hinblick auf den Volksschuleintritt notwendig ist.

– Das massgebende Familieneinkommen liegt unter 160'000 Franken.

– Die Kita oder Tagesfamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Gutscheine entgegen.

Antrag erfolgt via Online-Portal

Ab dem 1. Oktober können Eltern in der Stadt Thun Betreuungsgutscheine für das laufende Schuljahr 2020/21 beantragen. Sie suchen zunächst im Kanton Bern einen Betreuungsplatz in einer Kita- oder Tagesfamilie, die am System teilnimmt.

Anschliessend stellen sie einen Antrag über das Online-Portal kiBon und hinterlegen die dafür notwendigen Dokumente: Betreuungsvertrag mit Kita oder Tagesfamilie, Steuerveranlagung und weitere individuelle Unterlagen.

Die Fachstelle Familie im Amt für Bildung und Sport prüft das Gesuch, berechnet den Gutschein und überweist den Beitrag monatlich direkt an die Kita, die diesen von der Rechnung an die Eltern abzieht. Der Gutschein ist jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres gültig. Kita-Gutscheine sind demnach jährlich neu zu beantragen.

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