Wie die Gemeindepolizei Ettingen informiert, ist die seit dem 1. Januar 2014 geltende Regel der Benutzung des Abblendlichts tagsüber auch im Jahr 2022 gültig.
Dorfbrunnen an der Hauptstrasse in Ettingen.
Dorfbrunnen an der Hauptstrasse in Ettingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Diese Massnahme betrifft alle Motorfahrzeuge, Zweiräder inbegriffen. Bei Motorfahrzeugen sind tagsüber Tagfahrlichter oder Abblendlichter zu verwenden.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Anzahl der Unfälle dank Fahren mit Licht am Tag abnimmt. Die Verkehrsteilnehmenden erkennen einander schneller und schätzen Distanz und Geschwindigkeit besser ein. Gerade in den Wintermonaten, bei Dunkelheit, Nebel und bei Regen ist die Erkennbarkeit der Verkehrsteilnehmer sehr schlecht.

Bei Dunkelheit unbedingt Licht einschalten

Aus diesem Grund ist es auch für Velo- oder Mofafahrer extrem wichtig, dass sie bei Dunkelheit oder Regen ihr Licht eingeschaltet haben. Eine helle oder sogar retroreflektierende Kleidung erhöht die Verkehrssicherheit erheblich.

Die Sichtbarkeit von Fussgänger und Velofahrer mit dunkler Kleidung liegt bei gerade 25 Meter. Mit heller Kleidung liegt sie bei 40 Meter und bei Kleidung mit Reflektoren sogar bei 140 Meter.

Einwohner sollten sich hell kleiden und Licht reflektierendes Material verwenden. Besonders Kinder auf dem Schulweg sollten helle und Licht reflektierende Kleidung tragen. Diese trägt wesentlich zur Sicherheit der Kinder bei.

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