In Bättwil werden feuerwehrdienstpflichtige Einwohner der Gemeinde angeschrieben um ihrer Meldepflicht zur Rekrutierung nachzukommen.
Feuerwehr
Die Feuerwehr im Einsatz. (Symbolbild) - Pixabay
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Wie die Gemeinde Bätwill mitteilt, unterliegen sämtliche Einwohner der Jahrgänge 1977 bis 2001 ab 1. Januar 2022 der Feuerwehrdienstpflicht in der Wohngemeinde. Die Rekrutierung erfolgt auf schriftlichem Weg.

Um sich der Feuerwehr vorzustellen, werden die interessierten Personen am 27.09.2021 um 20:00 Uhr ins Feuerwehrmagazin in Witterswil an der Benkenstrasse 17 eingeladen.

Meldepflicht zur Rekrutierung

Es ist eine schriftliche Rückmeldung bis Montag, den 27.09.2021 erforderlich. Diese Meldepflicht gilt für den Jahrgang 2001 und für diejenigen, die im Zeitraum 01.09.20 bis 31.08.21 neu zugezogen sind und die einen Geburtsjahrgang von 1979 bis 2001 haben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine fehlende Rückmeldung gemäss Feuerwehrreglement vom Friedensrichter mit Busse bestraft wird.

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