Am heutigen Abstimmungssonntag entschieden die Thalwiler Stimmberechtigten über zukunftsweisende Vorlagen.
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Thalwil. (Symbolbild) - Screenshot Google Maps
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Sie stimmten der Totalrevision der Gemeindeordnung zu. Die Ersatzwahl für den Gemeinderat ist hingegen noch nicht entschieden: Das absolute Mehr blieb unerreicht.

Nach dem Rücktritt von Richard Gautschi aus dem Gemeinderat fand am 13. Juni 2021 die Ersatzwahl für den freien Sitz statt. Franziska Zibell (parteilos), Gregor Süssli (SVP) und Marcel Weber (parteilos) haben für das Amt kandidiert. Die Stimmbeteiligung lag bei 42,54 Prozent.

Im heutigen ersten Wahlgang hat keiner der Kandidat/innen das absolute Mehr erreicht. Bei total 4'317 gültigen Stimmen lag dieses bei 2'159 Stimmen. Am meisten Stimmen hat Franziska Zibell (2'109 Stimmen) vor Gregor Süssli (1'256 Stimmen) und Marcel Weber (918 Stimmen) erreicht. Der zweite Wahlgang ist am 26. September 2021 vorgesehen.

Der Gemeinderat dankt allen drei Kandidat/innen für das Engagement im bisherigen Wahlkampf und ihre Bereitschaft sich als Exekutivmitglied für die Gemeinde Thalwil einzusetzen. Thalwiler Stimmberechtigte stimmen der Totalrevision der Gemeindeordnung zu Die Stimmberechtigten haben der Totalrevision der Gemeindeordnung mit 54,24 Prozent Ja-Stimmen (Ja: 2973, Nein: 2508) zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 53,26 Prozent.

Der Gemeinderat freut sich über die Zustimmung zur Gemeindeordnung. Über drei wichtige Elemente der neuen Gemeindeordnung wird bereits am 26. September 2021 noch separat entschieden, weil dazu Initiativen eingereicht wurden. Diese verlangen die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission, die Verkleinerung des Gemeinderats von 9 auf 7 Mitglieder sowie die Vergrösserung der Schulpflege von 5 auf 7 Mitglieder. Im Vorfeld der Abstimmung zur Totalrevision der Gemeindeordnung ist ein Rekurs einer

Einzelperson beim Bezirksrat eingegangen. Dieser stellt die Ausgewogenheit des Beleuchtenden Berichts in Frage. Der Bezirksrat hat im Vorfeld der Abstimmung in einem Zwischenentscheid festgehalten, dass dem Rekurs keine aufschiebende Wirkung erteilt wird, die Abstimmung also durchgeführt werden kann. Der inhaltliche Entscheid des Bezirksrats bleibt abzuwarten.

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