

Schule Langnau am Albis – Umgang mit kranken Kindern

Alle Massnahmen (1-Person-pro-Kind-Regel, kein Durchmischen der Klassen, sich von den Schulanlagen fernhalten, Tragen von Schutzmasken usw.) basieren auf den Richtlinien und Empfehlungen des Volksschulamts des Kantons Zürich. Nebst der Verhinderung des Ausbreitens von Covid-19 haben sie ein Ziel: Keine Klasse in Quarantäne schicken!
Wenn in einer Schulklasse/Betreuungsgruppe drei oder mehr Kinder Symptome haben, dann legen die kantonalen Behörden in Absprache mit den betreuenden Kinderärzten das weitere Vorgehen für die Kinder fest. Hatte Ihr Kind Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person, legt das kantonale Contact-Tracing das weitere Vorgehen fest.
Viele Familien und unter Umständen Arbeitgeber wären davon betroffen. Für viele Eltern würde das eine enorme Belastung bedeuten.
Ziel ist Minimierung der Ansteckungsmöglichkeiten
Wieso dürfen sich die Kinder im z.B. FC oder den Freizeitkursen mischen aber in der Schule nicht? Ziel aller Massnahmen ist eine Minimierung der Ansteckungsmöglichkeiten.
Um Freizeitaktivitäten überhaupt zu ermöglichen, haben sich die Entscheidungsträger für einen Mix bei den Vorgaben entschieden. Die Vorgaben für die Schulen sind strenger, da sie obligatorisch ist. Bei den freiwilligen Angeboten entscheiden Sie als Eltern, ob Ihr Kind daran teilnimmt.
Der Besuchsmorgen im November findet aufgrund der aktuellen Situation nicht statt. Wir hoffen sehr, dass wir im Frühjahr 2021 die Schulzimmertüren wieder für Sie öffnen können.
Umgang mit kranken Kindern
Schon immer galt, kranke Kinder bleiben zu Hause. Vermehrt kam es seit Schuljahresbeginn zu Diskussionen, was gilt als krank.
Das Bundesamt für Gesundheit, BAG, hat am vergangenen Freitag gestützt auf den aktuellen Forschungsstand angepasste Empfehlungen veröffentlicht. In Absprache mit KibeLaA gelten sie ebenfalls für die Betreuung.