Wie die Gemeinde Langnau am Albis mitteilt, wurde für die Sanierung der Turnhalle Wolfgraben II ein Baukredit von total 1'860'000 Franken bewilligt.
Lageplan, Wanderkarte und Wegweiser in Langnau am Albis.
Lageplan, Wanderkarte und Wegweiser in Langnau am Albis. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Turnhalle mit Garderoben und Sanitäranlagen in der Gemeinde Langnau am Albis ist sanierungsbedürftig. Gleichzeitig muss der hindernisfreie Zugang zu Turnhalle und zum Schulhaus ermöglicht werden. Der Gemeinderat von Gemeinde Langnau am Albis hat dafür einen Baukredit von total 1'860'000 Franken bewilligt, davon gelten 1'613'000 Franken als gebundene Ausgabe.

Modernisierung der Turnhalle

Nach einer Submission im Einladungsverfahren beauftragte die Liegenschaftenkommission im Februar 2021 die Idarch Planer und Architekten ETH/HTL/SIA, Wädenswil, mit den Architekturleistungen.

Das Architekturbüro hat in Zusammenarbeit mit der eingesetzten Spezialbaukommission mit Vertretern aus Gemeinderat, Schulpflege, Schulleitung und Abteilung Liegenschaften das Sanierungsprojekt erarbeitet.

Ziel dabei war eine Modernisierung der Turnhalle unter Einhaltung der heute geltenden Sicherheitsnormen, zeitgemässe Garderoben und sanitäre Einrichtungen und damit verbunden auch eine Erneuerung der Haustechnik und einer Verbesserung der Gebäudedämmung soweit bauphysikalisch möglich und sinnvoll.

Für den hindernisfreien Zugang sind Anpassungsarbeiten in der Umgebung und vor allem der Einbau eines Plattformlifts für die Erschliessung sämtlicher Geschosse nötig. Der Schulhaus-Trakt ist nicht Teil der Turnhallensanierung und bleibt daher weitgehend unverändert.

Kreditbewilligung liegt in der Kompetenz des Gemeinderats

Gemäss Kostenvoranschlag des Architekturbüros ist mit Gesamtkosten von 1'860'000 Franken zu rechnen. Die Gemeinde wird Gesuche um Förderbeiträge (zum Beispiel Energieprogramm und Sportfonds) stellen, um die Nettokosten zu reduzieren.

Bei den Massnahmen für die hindernisfreie Erschliessung handelt es sich auf Grund der zwingenden gesetzlichen Vorgaben um eine gebundene Ausgabe. Ebenfalls als gebundene Ausgabe auf Grund früherer Beschlüsse sind die Aufwände für die reine Sanierung der bestehenden Bausubstanz inklusive Beseitigung von vorhandenen Gebäudeschadstoffen einzustufen.

Nicht als gebundene Ausgabe gelten dagegen die Umbaumassnahmen von rund 247'000 Franken. Deshalb liegt die Kreditbewilligung in der Kompetenz des Gemeinderats. Der Beschluss über die Genehmigung der gebundenen Ausgaben wird separat amtlich publiziert.

Das Baugesuch wurde bereits eingereicht. Die eigentlichen Bauarbeiten sollen in den Sommerferien 2022 gestartet werden und die Turnhalle wird voraussichtlich spätestens nach den Sportferien 2023 wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen.

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