Wie die Gemeinde Langnau am Albis mitteilt, wird das Gebührenreglement im ersten Halbjahr 2022 überarbeitet und soll mit Beginn 2023 in Kraft treten.
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Der Preisdruck für Schweizer Unternehmen blieb im Juli 2024 nahezu unverändert. (Symbolbild) - Keystone
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An seiner Sitzung vom 25. Januar 2022 hat der Gemeinderat die Gebühren der Siedlungsentwässerung der Gemeinde Langnau am Albis für das Rechnungsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Empfehlung der eidgenössischen Preisüberwachung festgelegt.

Die Preisüberwachung empfiehlt den Anteil der Einnahmen aus den Grundgebühren zu erhöhen und insbesondere auch eine Regenwassergebühr für entwässerte Flächen von mehr als 500 Quadratmetern einzuführen.

Diese Empfehlung zur veränderten Gewichtung der Verbrauchs- und Grundgebühren ist aufgrund der bevorstehenden Anpassung des Gebührenreglements per anfangs 2023 noch nicht berücksichtigt. Die Preiserhöhung ist auf der bisherigen Basis generell um 25 Prozent erhöht worden.

Das Gebührenreglement wird im ersten Halbjahr 2022 überarbeitet. Dabei sollen die Empfehlungen der Preisüberwachung bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Der neue Gebührenerlass wird der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 vorgelegt werden, so dass bei dessen Annahme das neue Gebührenmodell ab dem Jahr 2023 Inkrafttreten wird.

Verbrauchsgebühr bleibt konstant

Die Verbrauchsgebühr der Wasserversorgung Langnau am Albis bleibt wie in den Vorjahren konstant bei 1,50 Franken pro Quadratmeter exklusive 2,5 Prozent Mehrwertsteuer. Auch die Grundgebühren Abfall bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

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