

In Thalwil startet die Leinenpflicht für Hunde im Waldgebiet

Gestützt auf die neue Jagdgesetzgebung musste das kantonale Hundegesetz angepasst werden.
Neu gilt zwischen dem 1. April und dem 31. Juli 2023 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
Als Waldrand wird dabei ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung zum Wald definiert.
Diese Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.
Übertretungen werden mit einer Ordnungsbusse geahndet
Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Jagd-, Dienst- und Rettungshunde bei der Ausbildung und im Einsatz.
Die Ausbildung muss jedoch einsatzbezogen sein, und für «Hobby-Gruppen» gilt diese Ausnahme nicht. Übertretungen werden mit einer Ordnungsbusse geahndet.
Für den Vollzug zuständig sind die Polizei sowie die jagdliche Revieraufsicht.
Die Fischerei- und Jagdverwaltung arbeitet in der Sache eng mit dem kantonalen Veterinäramt zusammen. Hundehalter in Thalwil wurden direkt informiert.