

Erneuerungswahl Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021– 2027

Auf die Ausschreibung vom 21. August 2020 ist dem Gemeinderat folgende Personen als gültige Kandidatin für das Amt als Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021–2027 vorgeschlagen worden:
- Stump Wendt Brigitte, Dr. iur., 1971, Rechtsanwältin/Bezirksrichterin/Friedensrichterin, Uf Haslen 6, 8135 Langnau am Albis (bisher)
Nach Ablauf der Nachfrist von sieben Tagen ist nur diese Person definitiv zur Wahl vorgeschlagen. Die Voraussetzungen für eine stille Wahl sind somit erfüllt und der Gemeinderat hat am 3. November 2020 die zur Wahl vorgeschlagene Kandidatin Brigitte Stump Wendt, gestützt auf Art. 8 der Gemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte, als Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021–2027 als gewählt erklärt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Rechtsgültigkeit hat die amtliche Publikation auf der Webseite der Gemeinde Langnau am Albis (www.langnauamalbis.ch).