

Wochenend-Fahrverbot in der Altstadt

Das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils von Samstag ab 17 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).
Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee. Zusätzlich gilt während des Wochenend-Fahrverbots vom Samstag, 4. Mai 2019 bis Sonntag, 29. September 2019 ein generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt und beim Rathausplatz jeweils vom Samstag ab 17 Uhr bis am Montag um 6 Uhr. Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.
Die bereits ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.