Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die kommunalen Neuwahlen vom Sonntag, 29. März sowie auf die Gemeindeversammlungen der Stadt Sursee.
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa
Ad

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe wird in der Stadt Sursee weiterhin möglich sein bis Sonntag, 29. März, 11.00 Uhr. Gemäss Stimmrechtsgesetz des Kantons Luzern werden briefliche Stimmabgaben in die Resultatermittlung einbezogen, welche bis 11.00 Uhr (Schliessung Urnenbüro für persönliche Stimmabgabe) bei der Stadt Sursee eingetroffen sind.

Die Stimmberechtigten müssen die Wahlcouverts ab sofort und ausnahmsweise nicht mehr frankieren. Die Stadt Sursee übernimmt die Portokosten. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen die Wahlcouverts lediglich rechtzeitig absenden.

Persönliche Stimmabgabe

Die persönliche Stimmabgabe bei der Stadt Sursee ist – wie auf dem Stimmrechtsausweis publiziert – am Sonntag, 29. März, zwischen 10.00 – 11.00 Uhr möglich. Das Urnenbüro befindet sich im EG der Stadtverwaltung Sursee, Centralstrasse 9, Sursee.

Die Massnahmen des Social Distancing werden gewährleistet.

Auszählkonzept über vier Tage / Bekanntgabe Ergebnisse

Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Stadt Sursee weniger Personal für die Auszählung der Wahlergebnisse einsetzen. Es ist geplant, die Resultatermittlung über vier Tage hinweg vorzunehmen.

Die Stadt hat sich dabei zum Ziel gesetzt – falls es die Personalsituation bis zu diesem Zeitpunkt zulässt – die Resultate der Neuwahlen der Mitglieder des Stadtrats der Stadt Sursee, der Controlling-Kommission der Stadt Sursee sowie der Einbürgerungskommission der Stadt Sursee für die Amtsdauer 2020 – 2024 am Dienstagabend, 31. März, ca. 18.00 Uhr per Medienmitteilung und auf der Webseite der Stadt Sursee zu kommunizieren.

Personalaufgebot und Hygienemassnahmen

Das Personalaufgebot der Stadt Sursee nimmt Rücksicht auf die verschiedenen Massnahmen aufgrund der Kampagne des Bundes «Coronavirus – So schützen wir uns»: Social Distancing, Hygiene Massnahmen usw. Es werden nicht mehr als fünf Personen in einem Raum gemeinsam an der Resultatermittlung arbeiten. Auch wurden Personen, welche zur Risikogruppe gehören (älter als 65 Jahre / Vorerkrankungen), nicht für Auszählarbeiten aufgeboten.

Fristen und Datum allfällige zweite Wahlgänge

Der Regierungsrat hat noch nicht kommuniziert, wann geplant ist, ein zweiter Wahlgang der kommunalen Neuwahlen 2020 durchzuführen. Auch noch nicht bekannt gegeben wurde die Frist, wann Wahlvorschläge oder Bestätigungen der Kandidierenden des ersten Wahlganges eingegeben werden müssen. Zweite Wahlgänge sind im Majorz-Wahlsystem möglich.

Dieses Wahlsystem wird bei der Neuwahl der Mitglieder des Stadtrats der Stadt Sursee sowie bei Neuwahl der Mitglieder Controlling-Kommission der Stadt Sursee angewendet.

Plakatierung durch politische Parteien/Komitees

Für temporäre Reklamen auf öffentlichem Grund (Reklamen durch politische Parteien/Komitees) des ersten Wahlgangs vom Sonntag, 29. März, gilt weiterhin folgende Frist: Spätestens drei Tage nach dem Wahltag sind die Reklamen für die Wahlen zu entfernen.

Das Vorgehen und die Fristen für die Reklamen von allfälligen zweiten Wahlgängen wird den politischen Parteien/Listenvertretungen zum gegebenen Zeitpunkt kommuniziert.

Kommunale Urnenabstimmung – Ausblick

Die Stadt Sursee plant, für die Traktanden, welche an den Gemeindeversammlungen vom Montag, 16. März, und an der Gemeindeversammlung vom Montag, 18. Mai, nicht behandelt werden können, eine Urnenabstimmung durchzuführen. Der Kanton ist in Erarbeitung eines Erlasses, welchen die kommunalen Behörden ermächtigt, aufgrund von nicht durchführbaren Gemeindeversammlungen, kommunale Urnenabstimmungen anzuordnen. Diese kommunale Urnenabstimmung soll in der Stadt Sursee am gleichen Tag stattfinden wie der zweite Wahlgang der kommunalen Neuwahlen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Coronavirus