Wie die Gemeinde Sursee berichtet, füllen Homeofficer ihre Steuererklärung wie in Nicht-Pandemiezeiten aus. Stichtag ist der 31. März 2022.
In der Altstadt der Gemeinde Sursee.
In der Altstadt der Gemeinde Sursee. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie bereits 2020 war auch 2021 ein aussergewöhnliches Jahr. Die Coronapandemie hatte Einfluss auf die Arbeitstätigkeit vieler Steuerpflichtiger. Die Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die für die Steuerperiode 2020 gegolten haben, gelten auch für die Steuerperiode 2021 noch.

Unselbstständig Erwerbende in Sursee können somit in der Steuererklärung 2021 ihre Berufskosten so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angefallen wären.

Dies betrifft die Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Nebenerwerb. Diese Regelung schliesst im Gegenzug grundsätzlich aus, dass Steuerpflichtige einen Abzug für Homeoffice-Kosten machen können.

Erwerbsausfall-Entschädigungen müssen deklariert werden

Gewisse Selbstständigerwerbende haben Erwerbsausfall-Entschädigungen ausbezahlt erhalten. Dabei wurden die Beiträge für die AHV/IV/EO bereits abgezogen.

Sie sind in der Steuererklärung entsprechend zu deklarieren. Weitere Fragen können sich ergeben im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung oder den Krankheitskosten. Der Bereich Steuern gibt gerne Auskunft darüber.

Weitere Informationen

Bei weiteren Fragen hilft das Team des regionalen Steueramts Sursee gerne weiter. Man kann ohne Voranmeldung während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung vorbeikommen oder anrufen. Besprechungstermine ausserhalb der Öffnungszeiten sind auf Voranmeldung möglich.

Viele Informationen erhält die Bevölkerung auch über die Gemeindewebseite. Rentner können den Steuererklärungsdienst der Drehscheibe 65plus in Anspruch nehmen.

Fristverlängerung beantragen

Die Steuererklärung 2021 ist bis 31. März 2022 einzureichen. Fristerstreckungen können online ebenfalls über die Gemeindewebseite beantragt werden.

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