

Gemeindeinitiative in Beromünster als gültig erklärt

Der Gemeinderat hat die am 20. September 2022 eingereichte Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» mit Entscheid vom 28. September 2022 als formell und materiell gültig erklärt.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster werden am 12. März 2023 über die Gemeindeinitiative abstimmen.
Am 4. Juli 2022 reichte das Initiativkomitee die Unterschriftenliste für die Gemeindeinitiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» zur Vorprüfung ein.
Mit dieser Gemeindeinitiative sollen die Parzellen Nummer 263 und 732, Grundbuch Beromünster zur Freihaltezone und Teile der Parzelle Nummer 264, Grundbuch Beromünster zur Grünzone zugewiesen werden.
Entwurf der Unterschriftenlisten entspricht den gesetzlichen Vorschriften
Der Gemeinderat hat mit Vorprüfungsentscheid vom 22. Juli 2022 unter anderem festgehalten, dass der Entwurf der Unterschriftenlisten den gesetzlichen Formvorschriften entspricht und die Sammelfrist vom 24. Juli 2022 bis 21. September 2022 dauert.
Gemäss der Gemeindeordnung der Gemeinde Beromünster kommt die Initiative zustande, wenn sie von mindestens 1/10 der Stimmberechtigten (in Beromünster 460) gültig unterzeichnet ist und dem Gemeinderat innert der Sammelfrist von 60 Tagen eingereicht wird.
Am 20. September 2022 überreichte das Initiativkomitee die gesammelten Unterschriften der Gemeinde.
Die Initiative wurde rechtsgültig unterzeichnet
Die Kontrolle der rechtzeitig vor Ablauf der Sammelfrist eingereichten beglaubigten Unterschriften hat ergeben, dass die Initiative von 790 Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster rechtsgültig unterzeichnet wurde.
Der Gemeinderat hat die Initiative mit Entscheid vom 28. September 2022 als formell und materiell gültig erklärt.
Gemäss Gemeindeordnung ist die Abstimmung über die Initiative innert Jahresfrist seit der Einreichung durchzuführen.
An der Urnenabstimmung wird über die Initiative abgestimmt
Über die Gemeindeinitiative wird an der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 abgestimmt.
Bei der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 über die Gesamtrevision Ortsplanung wird daher das Gebiet Schlössli Höchi ausgenommen.