Wie die Gemeinde Oberkirch berichtet, ist der Steuerbetrag für das Jahr 2021 bis 31. Dezember 2021 zu begleichen.
Das Gemeindehaus Oberkirch.
Das Gemeindehaus Oberkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Steuerbetrag für das Jahr 2021 ist bis 31. Dezember 2021 zu begleichen. Es werden, wie letztes Jahr, keine Fälligkeitsanzeigen für die Staats- und Gemeindesteuern 2021 versendet. Der Umwelt zuliebe verzichtet die Gemeinde Oberkirch auf den Versand dieser Erinnerungsschreiben.

Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2021 wird der Bevölkerung grösstenteils im Verlauf des Jahres 2022 zugestellt. Grundlage dafür ist die Steuererklärung 2021, welche das Einkommen und Vermögen des Jahres 2021 enthält. Die Steuererklärung 2021 erhält die Bevölkerung im Februar 2022.

Die Gemeindeverwaltung nimmt keine Steuererklärungen entgegen

Da das Steueramt Oberkirch auf der zentralen Plattform LuTax arbeitet, wird der Eingang der Steuererklärungen zentral im Scancenter in Zürich verarbeitet. Daher wird die Bevölkerung gebeten, keine Steuererklärungen bei der Gemeindeverwaltung Oberkirch abzugeben, sondern mit dem vorfrankierten Rücksendecouvert an die angedruckte Adresse zu senden.

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