

Die Ergebnisse der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 13. Mai der Gemeinde Sursee

Ergebnisse:
Traktandum 1: Jahresbericht 2018 zur Kenntnisnahme
Die Stimmbürger haben den Jahresbericht 2018 mit grossem Mehr zustimmend zur Kenntnis genommen.
Traktandum 2: Rechnung 2018
Traktandum 2.1
Genehmigung der Laufenden Rechnung 2018 mit einem Ertragsüberschuss von 7‘803‘472.61 Franken, der Investitionsrechnung 2018 mit einer Nettoinvestitionszunahme von Fr. 3‘476‘488.95 Franken und der Bestandesrechnung
Die Laufende Rechnung 2018, die Investitionsrechnung 2018 und die Bestandesrechnung wurden mit grossem Mehr gutgeheissen.
Traktandum 2.2
Beschlussfassung über die Verwendung des Ertragsüberschusses
Der Verwendung des Ertragsüberschusses wurde einstimmig zugestimmt.
Traktandum 3
Bericht und Antrag zur Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2019 nach HRM 2
Der Bilanzanpassungsbericht zur Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2019, der einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, wurde einstimmig genehmigt.
Die Überführungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen wurden einstimmig genehmigt.
Die Ergebnisse der per 1. Januar 2019 durchgeführten Neubewertung des Finanzvermögens beziehungsweise der Liegenschaften des Finanzvermögens, die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bilden, wurden mit grossem Mehr genehmigt.
Die Ergebnisse der per 1. Januar 2019 durchgeführten Aufwertung des Verwaltungsvermögens, die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bilden, wurden einstimmig genehmigt.
Die Ergebnisse der per 1. Januar 2019 durchgeführten Neubewertung der Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen, die einen integrierten Bestandteil dieses Beschlusses bilden, wurden einstimmig genehmigt.
Auf eine jährliche Auflösung der Aufwertungsreserve wurde einstimmig verzichtet. Der Saldo der Aufwertungsreserve sei unmittelbar nach der Genehmigung des Bilanzanpassungsberichts vollumfänglich in den Bilanzüberschuss (2999.00) zu überführen.
Das Reglement für den Solidaritätsfonds des AltersZentrums (Beilage 2) wurde mit grossem Mehr genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss § 160 StRG kann schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat des Kantons Luzern eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht werden.
Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhalts enthalten.