

Suhr
Vorsicht beim Feuern im Freien
Der Kantonale Führungsstab (KFS), die Abteilung Wald und die Abteilung Landschaft und Gewässer sowie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) mahnen die Bevölkerung zur Vorsicht mit Feuer im Freien.

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Gerade beim Feuern im Freien gilt es, entsprechende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten und im Wald einzig die befestigten Feuerstellen zu nutzen (Stufe 3 von 5). Die Lage wird durch den KFS am Montag, 29. Juli 2019, neu beurteilt und allenfalls die Gefahrenstufe erhöht.
Mit einem absoluten Feuerverbot auf den 1. August ist nicht zu rechnen.
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