Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes, des Vizeammanns sowie eines Kreisschulratsmitglieds für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021.
wahlunterlagen
Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone
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Am Sonntag, 20. Oktober 2019 findet die Ersatzwahl

- eines Mitglieds des Gemeinderates

- des Vizeammanns

- eines Mitglieds des Kreisschulrats

für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 06. September 2019, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen als Mitglied des Gemeinderats und des Kreisschulrats erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn dieser bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhält oder bereits als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist (§ 27a Abs. 2a GPR).

Für Gemeinderat, Vizeammann und Kreisschulrat findet im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR bzw. Gemeindeordnung).

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