

Unbestrittener Ausbau des Opferschutzes im Kanton Nidwalden

Mit den Anpassungen im Persönlichkeitsschutzgesetz setzt der Nidwaldner Regierungsrat das neue Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen um. In der Vernehmlassung sei die Vorlage auf breite Zustimmung gestossen, teilte die Staatskanzlei mit. Es seien keine Änderungen beantragt worden.
Das Bundesgesetz will dazu beitragen, dass sich Opfer von Gewalt, Stalking oder Drohungen juristisch leichter wehren können. Zivilprozessuale Hürden, wie sie etwa die Gerichtskosten darstellen können, werden abgebaut. Auch der Informationsaustausch von Zivilgerichten an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) wird erleichtert.
Auf kantonaler Stufe sollen Schutzmassnahmen bei häuslicher Gewalt umgesetzt werden. Beschuldigte Personen sollen zu einem Lernprogramm gegen Gewalt verpflichtet werden. Personen, die sich zum Schutz von Opfern in gewissen Gebieten nicht mehr aufhalten dürfen, sollen mit Fussfesseln überwacht werden können.