

Trotz Richtplananpassung bleibt Zukunft der Schiessstände unsicher

In Nidwalden gibt es mehrere Schiessanlagen. Der aktuelle Richtplan sieht vor, diese durch eine einzige regionale Anlage für alle Gemeinden zu ersetzen. Aus politischen und finanziellen Gründen scheiterte aber das Vorhaben.
Im Mai 2020 zog der Landrat daraus die Konsequenz und überwies eine Motion, die verlangte, die regionale Schiessanlage aus dem Richtplan zu streichen und in diesem den heutigen Zustand mit dezentralen Schiessständen festzuschreiben. Der Regierungsrat kommt dem Auftrag nun nach und unterbreitete am Freitag dem Parlament eine entsprechende Richtplanänderung.
Die Zukunft der Nidwaldner Schiessstände bleibt damit aber offen. Die fünf 300-Meter-Schiessanlagen, die noch in Betrieb sind, wurden zwar lärmsaniert, sie halten die Immissionsgrenzwerte aber nicht ein. Geschossen werden darf nur dank Spezialbewilligungen. Diese sogenannten Erleichterungen sind bis 2027, im Falle von Oberdorf, wo das Bundesgericht intervenierte, bis 2025 befristet.
Es sei unwahrscheinlich, dass die Erleichterungen verlängert werden könnten, erklärte der Regierungsrat. Daran ändere die Richtplananpassung nichts, die das Bundesrecht nicht übersteuern könne. Mit der Richtplananpassung werde einzig der heutige Zustand abgebildet. Wie viele und welche Anlagen nach 2027 eine Betriebsbewilligung erhalten würden, sei offen.
Nach Darstellung der Kantonsregierung haben die Gemeinden noch kein Vorgehen bestimmt, wie das Schiesswesen und damit auch das «Obligatorische» nach 2027 sichergestellt werden kann. Es sei wichtig, dass die Planung «intensiv und zeitnah» weitergeführt werde. Bis Ende 2023 müsse geklärt sein, wie die Schiessstände die Betriebs- und Umweltvorschriften einhalten könnten. Sonst sei eine Schliessung der Anlagen aus Lärmschutzgründen ab 2027 (respektive im Falle Oberdorfs ab 2025) in Kauf zu nehmen.