Nur zwei Minuten stieg eine Lenkerin in Dallenwil aus ihrem Auto, um eine Adresse zu suchen. Nun soll sie deswegen eine Busse zahlen.
Parkieren
Parkierte Autos (Symbolbild). - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Autofahrerin war beruflich in Dallenwil NW unterwegs und verfuhr sich.
  • In einem Wohnquartier hielt sie kurz an, um nach der genauen Adresse zu suchen.
  • Per Post erhielt sie vom Grundeigentümer eine Rechnung für rechtswidriges Parkieren.
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Eine Autofahrerin war beruflich in Dallenwil unterwegs. Sie verfuhr sich in einem Wohnquartier und hat dort für zwei Minuten parkiert, um nach der genauen Adresse zu suchen. Doch der Besitzer des Grundstücks, wo sie sich kurz aufhielt, verlangt nun 60 Franken von der Frau.

Der Grundeigentümer selbst verfasste eine Rechnung fürs Falschparkieren und hat diese der Frau per Post zugestellt. Ist das erlaubt?

Reto Ineichen, Rechtsanwalt und Dozent an der Hochschule Luzern, erklärt gegenüber «Pilatus Today»: «Wenn jemand dagegen verstösst, darf der Eigentümer dies zur Anzeige bringen, und der oder die Fehlbare erhält eine Busse.»

Haben Sie auch schon einmal eine Parkbusse gekriegt?

Heisst: Der Eigentümer darf zwar eine Rechnung für seine Aufwandsentschädigung erstellen. Jemanden büssen kann er hingegen nicht. Bevor dies möglich ist, müsse die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, heisst es weiter.

Denn falls der Falschparkierer die Rechnung nicht bezahlen will, hat der Grundeigentümer die Möglichkeit, den Fall anzuzeigen. Der Rechtsanwalt ratet deshalb, den verlangten Betrag zu begleichen.

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