

Nidwaldner Unternehmen können nun Härtefallbeiträge beantragen

Bei Bürgschaften liege die Obergrenze bei 750'000 Franken, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Diese werden als Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren ausgerichtet, wobei in den ersten drei Jahren keine Zinsen anfallen.
Werden einem Unternehmen sowohl À-fonds-perdu-Beiträge als auch Darlehen gewährt, so liege der totale Maximalbetrag ebenfalls bei 750'000 Franken, heisst es weiter. Die effektive Höhe der staatlichen Unterstützung orientiert sich am Finanzbedarf des Unternehmens bis Ende 2021.
Anspruch auf diese Härtefallhilfe haben nur Unternehmen, die vor der Coronakrise profitabel und gesund waren. Sie müssen 2020 gegenüber den Vorjahren einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent erlitten haben.
Die Volkswirtschaftsdirektion nimmt die Gesuche entgegen und prüft sie. Anschliessend werden sie auch durch die Nidwaldner Kantonalbank geprüft. Die Bank gibt dann der kantonalen Entscheidungskommission eine Empfehlung zur jeweiligen Beitragshöhe ab.
In Nidwalden stehen für das Covid-19-Härtefallprogramm 10,43 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton trägt dabei einen Anteil von 5 Millionen Franken. Es sei die höchstmögliche Summe, die der Landrat Mitte Dezember 2020 beschliessen konnte, ohne dass automatisch eine Volksabstimmung erforderlich wurde.
Wegen der laufenden Referendumsfrist dieses Landratsbeschlusses könnten die Gelder frühestens Ende Februar ausbezahlt werden, heisst es weiter.
Der Kanton Nidwalden begrüsse die gelockerten Bedingungen des Bundes für den automatischen Zugang für behördlich geschlossene Betriebe zum Programm. Er erachte aber gleichzeitig die Hürde von 40 Prozent für die übrigen Unternehmen als nach wie vor zu hoch, wird Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (CVP) in der Mitteilung zitiert.