

Nidwaldner Regierung will Kesb schlanker organisieren

Die heutigen Bestimmungen würden eine schlanke Organisation erschweren, erklärte der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft. Künftig solle auf die Unterscheidung zwischen ordentlichen und Ersatzbehördenmitgliedern verzichtet werden.
Gemäss der heutigen Regelung fällt die Kesb ihre Entscheide grundsätzlich in der gleichen Dreierbesetzung. Nur in Ausnahmefälle, so wenn eines der ordentlichen Mitgliedern abwesend ist oder spezielle Fachkenntnisse nötig sind, kommt ein Ersatzmitglied zum Zug. Mit den neuen Bestimmungen werde eine flexiblere Zusammensetzung des Gremiums ermöglicht, erklärte der Regierungsrat.
Ferner soll die Einzelzuständigkeit der Verfahrensleitung in gewissen Bereichen des Kindes- und Erwachsenenschutzes ausgeweitet werden. Mit dieser Änderung würden die Verfahrensabläufe effizienter, erklärte der Regierungsrat.
Der Kanton will ferner neu die amtlichen Kosten und die Beistandsentschädigung übernehmen. Familien würden damit finanziell entlastet, hiess es weiter.