Die Nidwaldner Gemeinden erhalten mehr Zeit, um ihre Zonenreglemente anzupassen.
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Der Nidwalder Landratssaal. - Keystone
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Der Landrat hat ihnen in seiner Sitzung vom Mittwoch, 28. September 2022, die ursprüngliche Frist von 2023 um zwei Jahre verlängert – und damit einen Baustopp abgewendet.

Baudirektorin Therese Rotzer (Mitte), die am Mittwoch ihre erste reguläre Sitzung als Regierungsrätin absolvierte, sagte zur Vorlage, Nein-Sagen gehe leider nicht.

Werde die Verlängerung abgelehnt, könnte die Gemeinden nach dem 1. Januar 2023 keine neuen Baugesuche mehr bewilligen.

Das Parlament sagte zähneknirschend aber einstimmig Ja zur neuen Frist.

In Emmetten und Beckenried könnte es kritisch werden

Weil der Kanton Nidwalden sein Planungs- und Baugesetz revidiert, müssen die Gemeinden ihre Zonenpläne, Bau- und Zonenreglemente anpassen.

Es zeigte sich aber, dass sie dies innerhalb der gesetzten Frist nicht schaffen wegen laufender Verfahren.

Baudirektorin Rotzer sagte, sie könne nicht garantieren, dass die Fristverlängerung für alle Gemeinden ausreiche.

In Emmetten und Beckenried könnte es kritisch werden, da dort Rückzonungsbedarf wegen zu grosser Bauzonen besteht.

Lange Dauer sei ein «grosser Frust»

Wegen des grossen Zeitdrucks war das Parlament auch bereit, auf eine zweite Lesung der Gesetzesrevision zu verzichten.

Der Landrat zeigte sich aber nicht glücklich. Armin Odermatt (SVP) äusserte sich «gar nicht begeistert über die erneute Verschiebung».

Er erinnerte sich an die ersten Diskussionen über das neue Gesetz vor zehn Jahren. Die lange Dauer sei ein «grosser Frust».

Mehr Ressourcen für Bearbeitung der Vorlage

Remigi Zumbühl (FDP) sagte, die Baudirektion habe in der Sache bisher nicht geglänzt. Der schwarze Peter sei nicht bei den Gemeinden, sondern anderswo zu suchen.

Das neue Ziel Ende 2024 erachte er aber eher realistisch, man habe nun das Gefühl, es sei ein Zeitplan vorhanden. Er forderte mehr Ressourcen für Bearbeitung der Vorlage.

Auch Daniel Niederberger (SP/Grüne) appellierte an die Verwaltung, sich zu wappnen. Denn wenn das neue Gesetz in Kraft trete, drohe ein Baueingabestau, weil viele Bauträger von der neuen Möglichkeit zu Verdichtung Gebrauch machen dürften.

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