

Nidwaldner Anwälten kann neu das Patent entzogen werden

Der Landrat hat am Mittwoch, 8. Februar 2023, in erster Lesung die Gesetzgebung entsprechend angepasst.
Das geltende Nidwaldner Antwaltsgesetz regelte bislang nicht, ob und unter welchen Umständen ein einmal erteiltes Anwaltspatent entzogen werden kann.
Zwar kann Anwälten, die sich etwas zu Schulden haben kommen lassen, die Ausübung des Berufs untersagt werden, das Patent können die Fehlbaren aber behalten.
Unbestrittene Gesetzesänderungen
Damit können Juristen, welche vor Gericht nicht mehr anwaltschaftlich tätig sein dürfen, weiter den Titel «Rechtsanwalt» respektive «Rechtsanwältin» führen und zum Beispiel beratend tätig sein.
Klienten könnten folglich getäuscht werden, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft.
Der Entzug des Anwaltspatents soll aber «letztes Mittel» bleiben. Er sei keine Disziplinarmassnahme, sondern diene dem Schutz rechtssuchender Personen, erklärte der Regierungsrat.
Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen waren im Landrat unbestritten. Es brauche folglich keine langen Plädoyers im Parlament, sagte der Sprecher der FDP. Eine Abstimmung gibt es erst nach der zweiten Lesung.