Der Kanton Nidwalden will Lehrpersonen nach längeren Berufspausen oder bei späterem Einstieg in den Beruf künftig beim Lohn nicht mehr benachteiligen.
Schule
Ein Grossteil der Lehrpersonen in den beiden Basler Kantonen wünscht sich vermehrt Unterricht in Kleinklassen. (Symbolbild). - Pixabay
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Der Regierungsrat empfiehlt daher, das sogenannte «massgebende Lebensalter» abzuschaffen.

Dieses legt heute den Anfangslohn von Lehrerinnen und Lehrern fest, wenn diese neu eingestellt werden.

Es berechnet sich anhand der geleisteten Arbeitsjahre im Schuldienst und weiterer berufsbezogener Tätigkeiten.

Dies sei nicht mehr zeitgemäss, hält der Nidwaldner Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag fest.

Das «massgebende Lebensalter» wird nicht einheitlich angewendet

Er will daher auf Initiative der Schulleiterkonferenz und in Absprache mit den Schulpräsidien die Lehrpersonalverordnung ändern. Er schickt diese nun in die Vernehmlassung.

In der aktuellen Regelung würden einerseits Lehrerinnen, die nach der Betreuung der eigenen Kinder wieder in den Beruf einsteigen, beim Lohn finanziell stark benachteiligt.

Andererseits müssten auch Personen mit Zweitausbildung ungerechtfertigte Lohneinbussen von mehreren tausend Franken pro Jahr hinnehmen.

Zudem werde das «massgebende Lebensalter» in der Praxis in den Gemeinden nicht einheitlich angewendet. Die Kosten für die Anpassung schätzt der Kanton, der diese mit den Gemeinden trägt, auf 200'000 bis 300'000 Franken im Jahr.

Lehrpersonen für die Brückenangebote in eine eigene Kategorie überführt

Weiter plant die Regierung Änderungen bei der Abgeltung von Klassenlehrpersonen, der Entlöhnung für Lehrpersonen, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten und bei den Fächerbezeichnungen bei den Lehrpersonen in der Mittelschule aufgrund des Lehrplans 21.

An der Berufsfachschule werden zudem die Lehrpersonen für die Brückenangebote in eine eigene Kategorie überführt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. April 2023. Die teilrevidierte Lehrpersonalverordnung soll auf Beginn des Schuljahres 2023/24 in Kraft treten.

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