

Gerichtsschreiber: Nidwalden passt Gesetz der Praxis an

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber haben bei der Entscheidfindung eine beratende Stimme. In der Praxis würden Einzelgerichte aber oft ohne deren Beizug entscheiden, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Als Beispiel nannte sie das Zwangsmassnahmengericht an Wochenenden.
Diese Praxis könnte «bei sehr formaler Betrachtung» Probleme bereiten, erklärte die Staatskanzlei. So könnte geltend gemacht werden, dass das Gericht nicht richtig besetzt sei, wenn kein Gerichtsschreiber oder keine Gerichtsschreiberin anwesend sei.
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat deswegen vor, die massgebliche Gesetzesbestimmung zu flexibiliseren. Damit könnten die Präsidien der Gerichte weiterhin fallbezogen entscheiden, ob sie eine Gerichtsschreiberin oder einen Gerichtsschreiber beiziehen wollen.