Die Werkbehörde beantragt der Gemeindeversammlung mit Zustimmung des Gemeinderats, die aus dem Jahr 2011 stammende Elektrizitätsverordnung teilweise zu revidieren.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Die Werkbehörde beantragt der Gemeindeversammlung mit Zustimmung des Gemeinderats, die aus dem Jahr 2011 stammende Elektrizitätsverordnung teilweise zu revidieren. Hauptpunkt ist eine Anpassung beim Aufgabenkreis.

Dieser wurde durch eine Änderung der Gemeindeordnung vom 25. November 2018 um die Beschaffung von elektrischer Energie (als Folge der Annahme der Solarstrom-Initiative am 1. Juli 2015) erweitert. Die bereits beschlossene Erweiterung muss in der kommunalen Verordnung nachvollzogen werden.

Daneben sind u.a. Teil der heutigen Revision: genauere Formulierungen zur Finanzierung der Energieversorgung ohne materielle Änderungen, die Aufnahme der Pauschalabgabe von 250'000 Franken an die Gemeinde für die Grundstücksnutzung, die Einführung neuer Grenzwerte für die Kundengruppe Industrie/Gewerbe/KMU (50'000 statt wie bisher 100'000 kWh) sowie kleinere redaktionelle Anpassungen (geschlechtergerechte Formulierungen, Aufnahme eigener Bestimmungen zu Energieberatung, Erbringung von Dienstleistungen usw.).

Werkbehörde und Gemeinderat empfehlen, der Teilrevision 2019 der Elektrizitätsverordnung zuzustimmen.

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