Wie die Gemeinde Hombrechtikon mitteilt, sollen Gräber, deren Ruhedauer von 20 Jahren abgelaufen ist, ab April 2023 aufgehoben werden.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss Artikel 15 der kantonalen Bestattungsverordnung (BesV) vom 20. Mai 2015 dürfen die Gräber nach Ablauf von 20 Jahren abgeräumt und neu belegt werden.

Die Ruhefrist wird nicht verlängert, wenn nachträglich auf Wunsch der Angehörigen in einem Grab zusätzlich Urnen beigesetzt werden.

Für solche Urnen müssen nach Abräumung des Grabes keine neuen Grabplätze überlassen werden.

Vor Entfernung muss der Friedhofsgärtner informiert werden

Für die Urnengräber UIII b 3283 bis 3314 ist die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen. Das Bestattungsamt hat die Räumung der Gräber verfügt.

Die Gemeinde bittet die Angehörigen, die vorhandenen Grabsteine und Pflanzen bis spätestens 31. März 2023 zu entfernen.

Danach erfolgen die Grabfeldaufhebungen durch die Gemeinde ohne Entschädigungspflicht für verspätet angemeldete Ansprüche.

Bevor der Grabstein entfernt wird, ist der Friedhofsgärtner zu informieren. Die Rufnummer findet sich auf der Webseite der Gemeinde Hombrechtikon.

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