

Hombrechtikon: Beschluss der Gemeindeversammlung

Totalrevision Behördenentschädigungsverordnung: Rückweisung (gemäss Antrag von Dominik Brem, «und der GLP») mit folgendem Auftrag: Es soll eine neue Vorlage unterbreitet werden, worin zwischen einem Grundauftrag für jede Behörde und einem Ressort-spezifischen Zuschlag für bekannte Zusatzaufwände im Grundauftrag unterschieden wird.
Dies muss ergänzt werden mit einem Budget beim Gemeinderat, welches projektspezifische Mehraufwände für grosse Projekte abgelten kann. Die prognostizierten Mehraufwände müssen jeweils vor Projektstart beantragt und freigegeben werden.
Details zu den Rahmenbedingungen
Das Budget der Entschädigungen soll insgesamt auf dem Stand 2019 bleiben. Ausserdem: Die aktuell gültige Entschädigungsverordnung (GV vom 25. September 2019) behält weiterhin ihre Gültigkeit, und zwar so lange, bis die Gemeindeversammlung ihre Zustimmung zu einer neuen Entschädigungsverordnung gegeben hat.