Der «Krisenstab Coronavirus» hat am Montagabend, 8. Februar 2021, eine Analyse der aktuellen Situation vorgenommen.
Coronavirus
Illustration eines Coronavirus. - Centers for Disease Control and Prevention/AFP/Archiv
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Allgemeine Lage

Immer mehr ist zu beobachten, dass vereinzelte Personen mit den aktuellen Anordnungen nicht einverstanden sind. Mitglieder des Krisenstabs Coronavirus bitten daher alle Einwohnerinnen und Einwohner, sich an die von Bund und Kantonen angeordneten Massnahmen zu halten.

Schule

Die Schule musste feststellen, dass die sich ändernden Vorgaben sowie die Berichterstattung in den Medien zu Verunsicherungen geführt haben. Aus diesem Grund haben alle Eltern einen Brief erhalten, worin wichtige und klare Informationen des kantonalen Volksschulamtes enthalten sind.

Im Weiteren ist festgestellt worden, dass Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse beim Sportunterricht – gemäss kantonalem Volksschulamt – anders behandelt werden müssen, als Gleichaltrige bei vergleichbaren sportlichen Aktivitäten in den Vereinen. So besteht für die Schule eine absolute Maskentragpflicht – bei den Vereinen offensichtlich nicht. Die Vereine werden daher dringend gebeten, ebenfalls die gleichen Bestimmungen für sportliche Aktivitäten anzuwenden wie die Schulen des Kantons Zürich.

Alterszentrum Breitlen

Die Situation gegenüber der letzten Berichterstattung hat sich entspannt. Vom Normalbetrieb ist man aber noch immer weit entfernt.

Am letzten Samstag sind die impfwilligen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal geimpft worden. Trotz dieser Vorkehrungen sind die Schutzmassnahmen weiterhin einzuhalten. Die Erfahrungen in andern Altersorganisationen zeigen, dass das Verbreitungspotenzial des Virus weiterhin sehr gross ist.

Offiziell beginnen die Lockerungsmassnahmen heute Mittwoch, 10. Februar. Wer mehr darüber wissen will, findet die Informationen in der Homepage des Alterszentrum Breitlen www.azbreitlen.ch.

Abfallsammelstelle

Die heutige Regelung erlaubt es, dass alle Parkplätze auf dem Areal belegt sein dürfen. Damit können neben den Mitarbeitenden der Gemeinde rund 10–12 Einwohnerinnen und Einwohner die Abfallsammelstelle gleichzeitig benutzen. Es besteht weiterhin Maskentragpflicht.

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