

Sils: Räum-Regelungen bei Neuschnee für Strassenanstösser

Anstösser an den Gemeindestrassen sind gemäss Praxis in der Gemeinde berechtigt, am Morgen nach Neuschneefall den Schnee von den Vorplätzen an den Rand der Gemeindestrasse zwecks Räumung durch die Gemeinderäumequipen zu stossen.
Das unentgeltliche Wegräumen beschränkt sich auf den Schnee von anstossenden Hauszugängen, bis zu einer Maximalfläche von zehn Quadratmetern.
Der Schnee ist bis spätestens 7.30 Uhr an den Strassenrand zu stossen.
Für grössere Flächen, wie etwa Vorplätze oder Parkplätze, ist von den Anstössern eine Entschädigung an die Gemeinde zu leisten, wenn deren Schnee vom Gemeinderäumdienst im Zuge deren Räumung der öffentlichen Strassen entfernt werden soll.
Bestimmung eines Pauschalpreises pro Winter nach Quadratmeter
Betroffene Grundeigentümer werden gebeten, sich dazu mit dem Gemeindebauamtsleiter zwecks Abschluss einer Vereinbarung zu einem Pauschalpreis pro Winter nach Quadratmeter geräumter Fläche in Verbindung zu setzen.
Die Kontaktinformationen finden sich auf der Webseite der Gemeinde Sils.
Abgesehen von den beiden vorerwähnten Fällen ist es Privaten untersagt, Schnee auf öffentlichem Grund zu lagern.
Bei Nichtbeachtung der Vorgaben müsste den verursachenden Anstössern der Räumaufwand belastet.