

Thal SG wendet das Energiegesetz an

Das im Kanton St.Gallen seit dem 1. Juli 2021 geltende Energiegesetz verfolgt das Ziel, den Bedarf an fossiler Energie und somit die CO2-Emmissionen zu reduzieren.
Hausbesitzer sollen dazu animiert werden, bei einem anlagebedingten Wechsel des Heizsystems eine neue Lösung zu wählen, bei welcher der Einsatz von erneuerbarer Energie im Vordergrund steht.
Das neue Gesetz sieht jedoch eine Ausnahmebewilligung vor, wenn besondere Verhältnisse vorliegen oder die Durchsetzung der neuen Vorschriften zu einer besonderen Härte führen würde.
Der Rat hat sich eingehend mit dem neuen Gesetz befasst und intern festgelegt, dass die Ausnahmeregelung eng ausgelegt werden soll. So soll eine Ausnahmebewilligung nur erteilt werden, wenn ein ausgewiesener Härtefall vorliegt.