

Grüngutabfuhr wird in St. Margrethen ab 2023 kostenpflichtig

Ab 2023 muss für die Grüngutabfuhr eine verursachergerechte Gebühr entrichtet werden. Dies verlangt das Umweltschutzgesetz.
Im Rheintal wird die Grüngutsammlung durch den Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) organisiert.
Die Definition des Angebotes wie auch die Finanzierung, erfolgen durch die Gemeinde. In St. Margrethen werden aktuell jährlich zehn Sammlungen angeboten.
Die Finanzierung erfolgte bisher über den allgemeinen Steuerhaushalt. Hierfür wurden in den letzten Jahren zwischen 40'000 Franken und 50'000 Franken eingesetzt.
Diese Finanzierung ist nicht zulässig.
Kosten werden durch Gebühren finanziert
Das in der eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung verankerte Verursacherprinzip verlangt, dass die Kosten der Siedlungsabfallentsorgung den Verursachern überbunden werden.
Grundsätzlich gilt derjenige, der die Abfälle erzeugt beziehungsweise sich derer entledigt, als Verursacher.
Im November 2019 hat das Departement des Innern einzelnen Gemeinden der Region Rheintal – darunter auch St. Margrethen – verfügt, dass der Bereich Siedlungsabfall als Spezialfinanzierung zu führen sei.
Damit geht einher, dass die Kosten im Bereich Siedlungsabfall vollumfänglich durch Gebühren finanziert werden müssen.
Weiterhin regionale Lösung
Der KVR hat in der Zwischenzeit eine regionale Lösung für die Grüngutsammlungen ausgearbeitet, die ab 2023 auf dem Gebiet der KVR-Verbandsmitglieder angeboten werden soll.
Die gemeinsame regionale Lösung sieht zehn Sammlungen vor. Die Gebühren sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.
Es wird davon ausgegangen, dass die anfallenden Kosten der Grüngutsammlung damit gedeckt werden können.
Es bestehen leider keine Alternativen
Der Gemeinderat hat beschlossen, sich an der regionalen Lösung zu beteiligen.
Die Grüngutmarken und Jahresvignetten können rechtzeitig vor der Grüngutsaison im Gemeindehaus am Schalter des Frontoffices gekauft werden – der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die neue Gebührenpflicht keine Freude auslöst.
Leider bestehen aufgrund der rechtlichen Vorgaben keine Alternativen.