

Elektrizitätsversorgung Au SG erhöht den Strompreis per 2024

Der Energieeinkauf, die Netznutzungsgebühren des Vorliegerlieferanten (SAK) und die Kosten für die Systemdienstleistungen (SDL) steigen.
Dazu kommt die neue eidgenössische Abgabe für die Winterstromreserve. Diese Faktoren bestimmen die Strompreisentwicklung massgebend mit.
Die Elektrizitätsversorgung Au muss deshalb den Strompreis per 2024 erhöhen. Unverändert geblieben ist der Netzzuschlag gemäss Artikel 35 Energiegesetz.
Pro Kilowattstunde beträgt die neue Abgabe 1,20 Rappen
Die Abgaben für die Systemdienstleistungen von Swissgrid erhöhen sich von 0,46 auf 0,75 Rappen pro Kilowattstunde.
Die vom Bund eingeführte Winterstromreserve Swissgrid muss die Elektrizitätsversorgung Au im Jahr 2024 das erste Mal den Endkunden in Rechnung stellen.
Pro Kilowattstunde beträgt die neue Abgabe 1.20 Rappen.
Strompreise sind streng reguliert
Nebst den vorgenannten Abgaben, die bekanntlich vom Bund verbindlich festgelegt werden, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die ins Netz der Elektrizitätsversorgung Au eingespeiste Energie von Energieerzeugungsanlagen (Rücklieferung) im Jahr 2024 für 15,54 Rappen pro Kilowattstunde (exklusive Mehrwertsteuer) dem Produzenten abgenommen wird.
Die Strompreise sind streng reguliert und müssen jährlich per 31. August der schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom ist die Aufsichtsbehörde) zur Prüfung eingereicht werden.
Die einzelnen Stromtarife sind auf der Webseite der Gemeinde unter dem Stichwort «Stromtarife 2024» zu finden.