In St. Margrethen wurden die Pflegekostenansätze und damit der Restfinanzierungsanteil der Gemeinde per 1. Januar 2022 auf 90 % der Maximalansätze angehoben.
Autokreisel in der Gemeinde St.Margrethen.
Autokreisel in der Gemeinde St.Margrethen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie die Gemeinde St. Margrethen informiert, regelt die geltende Pflegefinanzierung, dass ein Heimplatz durch die Krankenkassen, den Bewohner oder die Bewohnerin und die öffentliche Hand bezahlt wird. Die Krankenkassen leisten je nach Pflegestufe einen Beitrag zwischen 9,60 Franken und 115,20 Franken pro Tag.

Der gesetzlich festgelegte maximale Anteil des Bewohners an den Pflegekosten beträgt 23 Franken pro Tag. Den Rest bis zu den von den Heimen tarifarisch festgelegten Pflegekosten tragen im Kanton St. Gallen die Gemeinden. Die Höchstansätze der Pflegekosten sind gesetzlich limitiert. Diese lagen für das APH Fahr 2021 bei rund 70 % der Maximalansätze; sie waren damit die tiefsten in der Region.

Pflegekostenansätze und Restfinanzierungsanteil der Gemeinde

Tiefere Belegungszahlen wegen der Pandemie und ein steigender Investitionsbedarf haben den Gemeinderat bewogen, die Pflegekostenansätze und damit den Restfinanzierungsanteil der Gemeinde per 1. Januar 2022 auf 90 % der Maximalansätze anzuheben. Im regionalen Heimvergleich ist das Fahr auch mit den neuen Ansätzen immer noch sehr gut positioniert, und es erwirtschaftet die für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb notwendigen Erträge.

Für die Gemeinde resultieren kalkulatorisch rund 180 000 Franken höhere ungedeckte Pflegekosten. Gegenüber dem Budget 2021 wird die Erhöhung im 2022 aber deutlich tiefer ausfallen, weil jenes von 2022 aufgrund der durch die Pandemie geprägten effektiven Kosten 2021 nach unten korrigiert wird.

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