Wie die Gemeinde Au SG mitteilt, erhalten Anlagenbetreiber ab 1. Januar 2022 die Herkunftsnachweise der Überschussenergie mit zwei Rappen pro kWh bezahlt.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG).
Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 13. Dezember 2021 beschlossen, dass die Elektrizitätsversorgung Au den lokalen Eigentümerinnen und Eigentümern einer Photovoltaikanlage (Anlagebetreiber), die nicht von der kostendeckenden Einspeisevergütung profitieren, die Herkunftsnachweise (HKN) der Überschussenergie ab 1. Januar 2022 zu 2 Rappen pro kWh vergütet.

Die Elektrizitätsversorgung Au erwirbt bereits heute HKN für einen umweltverträglichen Strommix. Mit der Vergütung der HKN aus lokalen Photovoltaikanlagen kann dieser Strommix der Elektrizitätsversorgung Au mit Solarstrom angereichert werden, der in der Gemeinde selbst hergestellt wurde. Die HKN für Wasserkraft fallen damit im gleichen Leistungsumfang weg.

Ab 1. Januar 2022 wird allen Anlagebetreibern, die ihre Anlage vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen haben, die HKN vergütet. Ab 1. Januar 2023 läuft der Erwerb dann auch bei Anlagebetreibern an, die zurzeit die HKN noch als Gegenleistung zur Einmalvergütung abtreten.

Die entsprechenden Anlagebetreiber wurden vor Weihnachten mittels Informationsschreiben durch die technische Betriebsleitung über die Neuerung informiert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WasserkraftWeihnachten